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Heizungs­tausch 2026: Kosten, Förderung, Fristen

Wärmepumpe oder Gas, jetzt oder später, mit welcher Förderung? Diese Übersicht ordnet Kosten, Rahmenbedingungen und den zeitlichen Ablauf – mit Blick auf den Gebäudebestand in Passau und Niederbayern.

Heizungstausch in Passau – Monteur baut eine neue Heizungsanlage in einem Altbau in Niederbayern ein
KI-generiertes Symbolbild

Ein Heizungstausch kostet 2026 je nach System zwischen 9.000 und 38.000 Euro einschließlich Einbau. Eine Gasbrennwertheizung liegt bei 9.000 bis 16.000 Euro, eine Luft-Wasser-Wärmepumpe bei 22.000 bis 38.000 Euro vor Förderung. Für den Umstieg auf erneuerbare Systeme gibt es eine staatliche Förderung, die aus einer Grundförderung und mehreren Bonusstufen besteht – der Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt werden.

Was welches System kostet

Die folgenden Werte gelten für ein Einfamilienhaus mit 130 bis 160 Quadratmetern in Passau und Umgebung, einschließlich Gerät, Einbau, Hydraulik, Inbetriebnahme und Entsorgung der Altanlage – vor Abzug einer Förderung.

Heizungstausch – Kosten nach System 2026
SystemKosten inkl. EinbauLaufende KostenBesonderheit
Gasbrennwertheizung9.000 – 16.000 €mittel bis hochNicht förderfähig, CO₂-Preis steigt
Luft-Wasser-Wärmepumpe22.000 – 38.000 €niedrig bis mittelFörderfähig; Vorlauftemperatur entscheidet
Sole-Wasser-Wärmepumpe (Erdsonde)32.000 – 50.000 €niedrigBohrung genehmigungspflichtig
Pelletheizung25.000 – 40.000 €mittelLagerraum nötig; im Bayerischen Wald verbreitet
Hybrid (Wärmepumpe + Gas)26.000 – 42.000 €mittelFür schwierige Bestandsgebäude
Fernwärmeanschluss8.000 – 18.000 €abhängig vom VersorgerNur wo ein Netz verfügbar ist

Unverbindliche Markt- und Orientierungswerte für Passau und Niederbayern, Stand 2026, Bruttopreise einschließlich Umsatzsteuer. Es handelt sich nicht um Preise eines aktuell angebotenen eigenen Handwerkerservices. Maßgeblich ist immer das schriftliche Angebot des ausführenden Betriebs.

Nicht enthalten sind Begleitmaßnahmen, die je nach Gebäude nötig werden: größere Heizkörper oder Flächenheizung bei Wärmepumpen, Schornsteinsanierung, Elektroanpassung, Fundament für die Außeneinheit. Diese Positionen bewegen sich typischerweise zwischen 2.000 und 8.000 Euro.

55 °CVorlauftemperatur sind die entscheidende Größe für die Wirtschaftlichkeit einer Wärmepumpe im Bestand – nicht das Baujahr. Kommt das Gebäude an kalten Tagen mit 55 Grad oder weniger aus, arbeitet eine Wärmepumpe effizient. Ein Heizungsfachbetrieb ermittelt das über eine Heizlastberechnung; ein Heizkurventest über einen kalten Tag gibt eine erste Indikation.Grundlage: Auslegungspraxis für Wärmepumpen im Gebäudebestand. Zuletzt geprüft: 6. August 2026.

Förderung: Struktur und Vorgehen

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude unterstützt den Einbau von Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien. Die Förderung setzt sich aus einer Grundförderung und mehreren Bonusstufen zusammen – unter anderem für den frühzeitigen Austausch einer alten fossilen Heizung, für Haushalte unterhalb einer Einkommensgrenze und für besonders effiziente Anlagen. Die Einzelbeträge und Fördersätze ändern sich; prüfen Sie den aktuellen Stand bei der zuständigen Förderstelle, bevor Sie beauftragen.

Ablauf der Förderung – die Reihenfolge ist entscheidend
SchrittWas passiertZeitpunkt
1. Fachbetrieb einbindenBestandsaufnahme, Heizlastberechnung, Systemvorschlagzuerst
2. Angebot einholenMit förderfähigen Positionen ausgewiesenvor Antrag
3. Vertrag mit BedingungLiefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung der Förderzusagevor Antrag
4. Antrag stellenBei der zuständigen Förderstelle, vor Auftragsdurchführungzwingend vorher
5. UmsetzungEinbau und Inbetriebnahmenach Zusage
6. Nachweis einreichenRechnung und Fachunternehmererklärungnach Abschluss

Der häufigste Fehler: Auftrag erteilen und danach Förderung beantragen. Das führt zur Ablehnung. Der Weg über einen Vertrag mit aufschiebender Bedingung löst das Problem – er bindet den Betrieb, gilt aber förderrechtlich nicht als Maßnahmenbeginn.

Fristen und Pflichten nach dem Gebäudeenergiegesetz

Das Gebäudeenergiegesetz regelt zwei Dinge, die beim Heizungstausch relevant sind. Erstens die Austauschpflicht für alte Kessel: Konstanttemperatur- und bestimmte Niedertemperaturkessel dürfen nach 30 Jahren Betriebsdauer nicht weiterbetrieben werden. Ausgenommen sind selbst bewohnte Ein- und Zweifamilienhäuser, sofern der Eigentümer bereits vor Februar 2002 dort gewohnt hat; bei Eigentümerwechsel greift eine Frist zur Nachrüstung.

Zweitens die Anforderung an neue Heizungen: Neu eingebaute Heizungen müssen einen Mindestanteil erneuerbarer Energien erfüllen. Für Bestandsgebäude gelten Übergangsfristen, die an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt sind – liegt für Ihre Kommune noch keine Wärmeplanung vor, verschieben sich die Anforderungen entsprechend. Da diese Fristen kommunal unterschiedlich greifen, klären Sie den Stand für Passau beziehungsweise Ihre Gemeinde vor der Entscheidung.

Diese Darstellung beschreibt den Rahmen zum Prüfdatum und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen die zuständigen Stellen und ein Energieberater.

Wärmepumpe im Passauer Bestand: worauf es ankommt

Die verbreitete Aussage „Wärmepumpe geht im Altbau nicht“ ist zu pauschal. Entscheidend ist die benötigte Vorlauftemperatur an kalten Tagen, und die hängt von Dämmstandard, Heizflächen und Heizlast ab – nicht vom Baujahr allein. Viele Häuser aus den 1970er- und 1980er-Jahren in Haidenhof, Heining oder Grubweg kommen nach Fenstertausch und mit vergrößerten Heizkörpern auf 50 bis 55 Grad und sind damit geeignet.

Drei Prüfschritte vor der Entscheidung:

  1. Heizkurventest

    An einem kalten Tag die Vorlauftemperatur schrittweise absenken und beobachten, ob alle Räume warm werden. Das kostet nichts und liefert eine belastbare Indikation.

  2. Heizlastberechnung

    Vom Fachbetrieb, raumweise. Grundlage für die Dimensionierung und für die Frage, welche Heizkörper getauscht werden müssen.

  3. Aufstellort prüfen

    Außeneinheiten erzeugen Geräusche und brauchen Abstand zur Nachbarbebauung. In der dichten Bebauung der Altstadt und Innstadt ist das oft der begrenzende Faktor – ebenso wie der Denkmalschutz.

Regionale Besonderheiten in Passau und Niederbayern

In der Altstadt und der Innstadt begrenzen enge Aufstellräume, Schornsteinsituation und Denkmalschutz die Optionen. Eine Außeneinheit an einer denkmalgeschützten Fassade oder im einsehbaren Hofbereich ist häufig nicht genehmigungsfähig. Hier sind Hybridlösungen, Fernwärme – wo verfügbar – oder Pellet realistische Alternativen.

Im Bayerischen Wald hat die Pelletheizung eine starke Stellung: Brennstoff aus der Region, vorhandene Lagerräume in landwirtschaftlich geprägten Gebäuden und Erfahrung im Umgang mit Festbrennstoffen. Bei größeren Grundstücken im Umland ist außerdem die Sole-Wasser-Wärmepumpe mit Erdkollektor oder Sonde eine Überlegung wert – die Bohrung ist genehmigungspflichtig und wasserrechtlich zu prüfen.

Ein Passauer Dauerthema bleibt das Hochwasser: In überflutungsgefährdeten Lagen entlang von Donau, Inn und Ilz gehört die Wärmeerzeugung nicht in den Keller. Wer ohnehin tauscht, sollte die Verlagerung in ein höher gelegenes Geschoss prüfen – das ist der günstigste Moment dafür.

Der Zeitplan: früher anfangen als gedacht

Von der ersten Anfrage bis zur Inbetriebnahme vergehen realistisch drei bis sechs Monate: Bestandsaufnahme und Heizlastberechnung, Angebote, Förderantrag mit Bearbeitungszeit, Lieferzeit des Geräts, Terminlage des Betriebs. Wer im Oktober merkt, dass die Heizung nicht mehr will, tauscht nicht mehr vor dem Winter. Planen Sie den Tausch deshalb im Frühjahr oder Frühsommer – dann sind die Betriebe verfügbarer und Sie geraten nicht unter Zeitdruck.

Häufige Fragen

Heizungstausch – häufige Fragen

Was kostet eine neue Heizung 2026?

Gasbrennwert 9.000 bis 16.000 Euro, Luft-Wasser-Wärmepumpe 22.000 bis 38.000 Euro vor Förderung, Pelletheizung 25.000 bis 40.000 Euro – jeweils inklusive Einbau für ein Einfamilienhaus. Begleitmaßnahmen wie größere Heizkörper kommen mit 2.000 bis 8.000 Euro hinzu.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung setzt sich aus einer Grundförderung und mehreren Bonusstufen zusammen – für frühzeitigen Austausch, für Haushalte unter einer Einkommensgrenze und für besonders effiziente Anlagen. Da sich Sätze und Bedingungen ändern, prüfen Sie den aktuellen Stand bei der Förderstelle, bevor Sie beauftragen.

Wann muss ich die Förderung beantragen?

Vor der Auftragsdurchführung – das ist zwingend. Der übliche Weg: Angebot einholen, Vertrag mit aufschiebender Bedingung der Förderzusage schließen, dann Antrag stellen. Wer zuerst beauftragt und danach beantragt, geht leer aus.

Muss ich meine alte Heizung austauschen?

Für bestimmte Konstanttemperatur- und Niedertemperaturkessel gilt nach 30 Jahren Betriebsdauer eine Austauschpflicht. Ausgenommen sind selbst bewohnte Ein- und Zweifamilienhäuser unter bestimmten Voraussetzungen. Bei Eigentümerwechsel greift eine Nachrüstfrist.

Funktioniert eine Wärmepumpe im Altbau?

Wenn das Gebäude an kalten Tagen mit etwa 55 Grad Vorlauftemperatur auskommt – ja. Das lässt sich mit einem Heizkurventest an einem kalten Tag testen und mit einer Heizlastberechnung belegen. Nach Fenstertausch und mit größeren Heizkörpern schaffen das viele Bestandsgebäude.

Darf ich noch eine Gasheizung einbauen?

Der Einbau ist unter bestimmten Bedingungen und Übergangsfristen weiterhin möglich, an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt. Gefördert wird eine reine Gasheizung nicht, und die Betriebskosten steigen mit dem CO₂-Preis. Klären Sie den Stand für Ihre Kommune, bevor Sie entscheiden.

Wie lange dauert ein Heizungstausch?

Der Einbau selbst zwei bis fünf Arbeitstage, bei Wechsel des Energieträgers eher eine Woche. Der Gesamtprozess von der Anfrage bis zur Inbetriebnahme dauert realistisch drei bis sechs Monate – wegen Förderantrag, Lieferzeit und Terminlage.

Was ist ein hydraulischer Abgleich und brauche ich ihn?

Dabei wird die Wassermenge je Heizkörper so eingestellt, dass alle Räume gleichmäßig warm werden. Er senkt den Verbrauch spürbar, ist bei Förderungen häufig Voraussetzung und bei Wärmepumpen für einen effizienten Betrieb praktisch unverzichtbar.

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Nennen Sie Baujahr des Gebäudes, aktuelles Heizsystem, Wohnfläche und ob bereits gedämmt wurde. Wir prüfen die Anlage vor Ort und melden uns mit einer Einschätzung.

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Jürgen Kronawitter

Inhaber BavariaConnect, Passau · verantwortlich für Inhalt und Redaktion nach § 18 Abs. 2 MStV.
Veröffentlicht am 6. August 2026 · zuletzt geprüft am 6. August 2026