Der wichtigste Grundsatz jeder Sanierungsförderung: Der Antrag muss vor der Beauftragung gestellt werden. Wer zuerst den Handwerker beauftragt und dann den Zuschuss beantragt, verliert ihn – bei den meisten Programmen ohne Ausnahme. Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle sind Zuschüsse in der Größenordnung von 15 bis 20 Prozent der Kosten üblich, beim Heizungstausch deutlich mehr über gestaffelte Bonusstufen. Alternativ oder ergänzend lässt sich der Steuerbonus nach § 35c EStG nutzen, der ohne Antrag funktioniert – beides gleichzeitig für dieselbe Maßnahme ist nicht möglich.
Die drei Wege im Überblick
Für eine energetische Sanierung stehen drei Wege offen. Sie schließen sich für dieselbe Maßnahme gegenseitig aus – die Wahl gehört daher an den Anfang, nicht an das Ende der Planung.
| Weg | Höhe | Antrag | Geeignet wenn |
|---|---|---|---|
| Zuschuss für Einzelmaßnahmen | 15 – 20 % zzgl. Boni | vor Beauftragung | einzelne Bauteile, Sanierung in Etappen |
| Zuschuss Heizungstausch | gestaffelt, deutlich höher | vor Beauftragung | Ersatz einer alten Heizung |
| Kredit mit Tilgungszuschuss | je Effizienzstufe | vor Beauftragung, über Bank | Vollsanierung auf Effizienzhaus-Niveau |
| Steuerbonus § 35c EStG | 20 % über 3 Jahre, max. 40.000 € | kein Antrag, Steuererklärung | selbst genutztes Wohneigentum, kein Zuschuss beantragt |
| Kommunale Programme | unterschiedlich | je Programm | ergänzend, oft kombinierbar |
Unverbindliche Markt- und Orientierungswerte für Passau und Niederbayern, Stand 2026, Bruttopreise einschließlich Umsatzsteuer. Es handelt sich nicht um Preise eines aktuell angebotenen eigenen Handwerkerservices. Maßgeblich ist immer das schriftliche Angebot des ausführenden Betriebs.
Die konkreten Sätze, Höchstbeträge und Bonusstufen ändern sich häufig – teilweise mehrfach im Jahr. Verbindlich ist ausschließlich die Auskunft der Förderstelle zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung. Nutzen Sie diese Übersicht zur Orientierung, nicht als Rechengrundlage.
Was gefördert wird – und was nicht
| Maßnahme | Förderfähig | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie | ja | technische Mindestanforderungen, Fachunternehmererklärung |
| Fassadendämmung | ja | Wärmedurchgangswert nach Vorgabe |
| Dach- und Geschossdeckendämmung | ja | Wärmedurchgangswert nach Vorgabe |
| Fenster und Außentüren | ja | Wert für das gesamte Bauteil, nicht nur Glas |
| Lüftungsanlage | ja | mit Wärmerückgewinnung |
| Hydraulischer Abgleich, Heizkörpertausch | ja | im Zusammenhang mit der Heizungsoptimierung |
| Energieberatung und Baubegleitung | ja | eingetragene Fachperson |
| Photovoltaik | nein | eigene Regelungen, kein Gebäudehülle-Zuschuss |
| Neue Küche, Bad, Bodenbelag | nein | keine energetische Maßnahme |
| Eigenleistung | nein | nur Material teils, Arbeitszeit nicht |
| Bereits begonnene Maßnahme | nein | Antrag muss vorher vorliegen |
Die Reihenfolge, die funktioniert
- Energieberatung beauftragen
Eine eingetragene Energie-Effizienz-Expertin oder ein entsprechender Experte erstellt einen Sanierungsfahrplan. Die Beratung selbst ist förderfähig, und der Fahrplan kann bei mehreren Programmen einen zusätzlichen Bonus auslösen. Kosten 1.200 bis 2.500 Euro vor Förderung.
- Maßnahmen priorisieren
Nach Wirkung je Euro, nicht nach Sichtbarkeit. In der Regel: Geschossdecke, Kellerdecke, hydraulischer Abgleich, dann Fenster, dann Heizung, dann Fassade.
- Angebote einholen – mit Vorbehaltsklausel
Drei Angebote mit den geforderten technischen Werten und einer Klausel, dass die Beauftragung erst mit der Förderzusage wirksam wird.
- Antrag stellen
Vor der Beauftragung, mit Angebot, technischen Nachweisen und gegebenenfalls der Bestätigung der Fachperson.
- Zusage abwarten
Erst danach beauftragen. Die Bearbeitungszeit einplanen – bei großen Vorhaben mehrere Wochen.
- Ausführen und dokumentieren
Fotos vor, während und nach der Maßnahme, Rechnungen mit getrennt ausgewiesenem Arbeitslohn, Fachunternehmererklärung.
- Verwendungsnachweis einreichen
Innerhalb der Frist. Fehlt ein Nachweis, wird der Zuschuss zurückgefordert – dieser Schritt wird am häufigsten unterschätzt.
Der Steuerbonus als Alternative
Für selbst genutztes Wohneigentum, das älter als zehn Jahre ist, gibt es nach § 35c EStG eine Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen: 20 Prozent der Aufwendungen, verteilt über drei Jahre, maximal 40.000 Euro über die gesamte Nutzungsdauer des Gebäudes. Der Vorteil gegenüber dem Zuschuss: kein Antrag, keine Frist, keine Vorbehaltsklausel – die Maßnahme kann sofort beginnen. Erforderlich ist eine Bescheinigung des ausführenden Fachbetriebs nach amtlichem Muster.
Der Nachteil: Der Vorteil wirkt nur, wenn ausreichend Steuerlast vorhanden ist, und er verteilt sich über drei Jahre. Bei kleinen Maßnahmen und bei Steuerpflichtigen mit hoher Steuerlast ist er dennoch oft der einfachere Weg. Für dieselbe Maßnahme sind Zuschuss und Steuerbonus nicht kombinierbar – bei verschiedenen Maßnahmen im selben Jahr durchaus.
Nicht zu verwechseln ist das mit § 35a EStG, der für Handwerkerleistungen ohne energetischen Bezug gilt. Details dazu unter Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen.
Die fünf häufigsten Fehler
- Auftrag vor Antrag. Der teuerste Fehler. Eine Auftragserteilung ohne Vorbehaltsklausel schließt den Zuschuss aus – rückwirkend heilbar ist das nicht.
- Technische Werte nicht geprüft. Ein Fenster mit gutem Glaswert, aber unzureichendem Wert für das gesamte Bauteil ist nicht förderfähig. Der Nachweis muss sich auf das Bauteil beziehen.
- Barzahlung. Bei Zuschuss und Steuerbonus gleichermaßen ausgeschlossen. Es muss eine Rechnung geben und eine Zahlung auf ein Konto.
- Fachunternehmererklärung fehlt. Sie ist Teil des Verwendungsnachweises und muss vom ausführenden Betrieb kommen. Fragen Sie danach, bevor Sie die Schlussrechnung bezahlen.
- Frist für den Nachweis versäumt. Die Zusage ist nicht das Ende des Verfahrens. Notieren Sie die Nachweisfrist bei Erhalt der Zusage.
Sanierung in Passau: was regional dazukommt
Denkmalschutz eröffnet einen zweiten Weg. Für Baudenkmale gibt es eigene steuerliche Regelungen für Erhaltungsaufwendungen, die deutlich weiter reichen als die energetischen Programme. Sie setzen eine Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde vor Beginn der Arbeiten voraus und lassen sich nicht mit denselben Kosten doppelt nutzen. Welcher Weg günstiger ist, hängt vom Verhältnis energetischer zu denkmalpflegerischer Maßnahmen ab – bei Objekten in der Passauer Altstadt lohnt die Prüfung beider Varianten vor der Planung.
Erleichterte Anforderungen bei Denkmalen. Für Baudenkmale und besonders erhaltenswerte Bausubstanz gelten bei mehreren Programmen reduzierte technische Anforderungen, weil die vollen Werte konstruktiv nicht erreichbar sind. Das ist der Grund, weshalb eine Innendämmung in der Altstadt förderfähig sein kann, obwohl sie die Regelwerte nicht erreicht.
Kommunale und regionale Programme. Neben den Bundesprogrammen gibt es Zuschüsse von Ländern, Landkreisen, Städten und Energieversorgern – für Heizungstausch, Speicher, Ladeinfrastruktur oder Fassadensanierung im Sanierungsgebiet. Diese sind teils mit Bundesförderung kombinierbar, teils nicht. Fragen Sie bei der Stadt Passau, beim Landkreis und bei Ihrem Energieversorger direkt nach – diese Programme tauchen in überregionalen Übersichten selten auf.
Förderung für Sanierung – häufige Fragen
Muss ich die Förderung vor der Beauftragung beantragen?
Bei den Zuschussprogrammen ja, ohne Ausnahme. Zulässig ist ein Vertrag mit Vorbehaltsklausel: Die Beauftragung wird erst mit der Förderzusage wirksam. Der Steuerbonus nach § 35c EStG braucht dagegen keinen Antrag und lässt die sofortige Beauftragung zu.
Wie viel Förderung gibt es für Dämmung?
Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle sind Zuschüsse in der Größenordnung von 15 bis 20 Prozent der förderfähigen Kosten üblich, teils mit Zusatzbonus bei Umsetzung nach einem Sanierungsfahrplan. Die konkreten Sätze und Höchstbeträge ändern sich – maßgeblich ist die Auskunft der Förderstelle zum Zeitpunkt Ihres Antrags.
Kann ich Zuschuss und Steuerbonus kombinieren?
Nicht für dieselbe Maßnahme. Für verschiedene Maßnahmen im selben Jahr ist es möglich: etwa Zuschuss für die Heizung und Steuerbonus für die Fenster. Welche Aufteilung günstiger ist, hängt von Ihrer Steuerlast ab – das ist eine Frage für Ihre Steuerberatung.
Wird Photovoltaik über die Gebäudeförderung gefördert?
Nein. Photovoltaik läuft über eigene Regelungen und ist kein Bestandteil der Zuschüsse für die Gebäudehülle oder Heizungstechnik. Für Photovoltaik gelten stattdessen die Vergütungsregelungen und steuerliche Vereinfachungen für kleine Anlagen auf Wohngebäuden.
Brauche ich eine Energieberatung?
Für einzelne Maßnahmen ist bei mehreren Programmen die Einbindung einer eingetragenen Fachperson erforderlich, mindestens für die Bestätigung der technischen Voraussetzungen. Bei Vollsanierungen auf Effizienzhaus-Niveau ist die Baubegleitung Pflicht. Die Beratung selbst ist förderfähig.
Ist Eigenleistung förderfähig?
Die Arbeitszeit nicht. Materialkosten können bei einigen Programmen anerkannt werden, wenn eine Fachperson die fachgerechte Ausführung bestätigt. In der Praxis ist das aufwendig – bei geförderten Maßnahmen ist die Beauftragung eines Fachbetriebs meist der einfachere Weg.
Gibt es in Passau eigene Förderprogramme?
Neben den Bundesprogrammen gibt es Zuschüsse von Land, Landkreis, Stadt und Energieversorgern, etwa für Heizungstausch, Speicher oder Fassadensanierung im Sanierungsgebiet. Teils sind sie mit Bundesförderung kombinierbar. Fragen Sie direkt bei der Stadt Passau, beim Landkreis und bei Ihrem Versorger nach.
Was passiert, wenn ich den Verwendungsnachweis versäume?
Der Zuschuss wird zurückgefordert. Die Zusage ist nicht das Ende des Verfahrens: Nach Abschluss der Maßnahme müssen Rechnungen, Fachunternehmererklärung und gegebenenfalls Fotos innerhalb der Frist eingereicht werden. Notieren Sie diese Frist, sobald die Zusage eintrifft.
Sanierung planen lassen
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