Qualität und Arbeitsweise
Was Sie von uns erwarten können – und woran Sie das überprüfen. Sechs Zusagen, die sich nachhalten lassen, statt Werbeaussagen, die niemand nachprüfen kann.

Die Zusagen für die Zeit nach dem Start sind bewusst überprüfbar formuliert: Antwort auf jede Anfrage, Angebot nach Ortstermin mit aufgeschlüsselten Positionen, feste Ansprechperson, Termine als Zeitfenster statt „demnächst“, gemeinsame Abnahme und eine Rechnung mit getrennt ausgewiesenem Arbeitslohn. Was wir nicht zusagen: Ergebnisse, die von Lieferzeiten, Witterung oder Genehmigungen abhängen.
Sechs Zusagen für jeden Auftrag in Passau
| Zusage | Was das konkret heißt | Prüfbar an |
|---|---|---|
| Antwort auf jede Anfrage | Auch auf eine Absage – nach dem Start | Eingangsdatum vs. Antwortdatum |
| Angebot nach Ortstermin | Kein Preis ohne Blick auf das Objekt | Terminprotokoll, Angebotsdatum |
| Aufgeschlüsselte Positionen | Mengen, Einheitspreise, Nebenleistungen | Das Angebot selbst |
| Feste Ansprechperson | Eine Nummer, eine E-Mail, von Anfang bis Abnahme | Name im Angebot |
| Termin als Zeitfenster | Datum und Uhrzeitfenster, nicht „nächste Woche“ | Terminbestätigung |
| Rechnung mit Arbeitslohn | Getrennt ausgewiesen für § 35a EStG | Die Rechnung |
Warum wir keine Sternebewertungen anzeigen
Sternebewertungen sind bei einem regionalen Handwerksbetrieb aus drei Gründen wenig aussagekräftig. Erstens ist die Fallzahl zu klein: Vier Bewertungen sagen nichts. Zweitens ist die Manipulationsanfälligkeit hoch. Drittens bewerten Kunden meist Freundlichkeit und Pünktlichkeit – die fachliche Qualität einer Elektroinstallation oder einer Abdichtung zeigt sich oft erst Jahre später.
Statt einer Sterneskala nennen wir überprüfbare Zusagen und zeigen auf Anfrage Referenzobjekte in der Region. Das ist weniger spektakulär, aber belastbarer.
Vom ersten Kontakt bis zur Abnahme in Passau
- Anfrage
Über das Formular, mit Leistung, Ort, Umfang und Wunschtermin. Fotos beschleunigen die Einschätzung erheblich.
- Vormerkung und Rückmeldung
Nach dem Start: ob und wann das Vorhaben übernommen werden kann – auch eine Absage ist eine Antwort und kommt innerhalb dieser Frist.
- Ortstermin
Aufnahme des Bestands, Klärung offener Punkte, Abstimmung von Material und Ausführung.
- Angebot
Aufgeschlüsselt nach Positionen, mit Gültigkeitsdauer, Zahlungsmodalitäten und Gewährleistungsfrist.
- Ausführung
Mit Terminbestätigung und fester Ansprechperson. Bei mehreren Gewerken mit Ablaufplan.
- Abnahme
Gemeinsam, bei Tageslicht und aus normalem Betrachtungsabstand. Offene Punkte werden schriftlich festgehalten.
- Rechnung
Mit getrennt ausgewiesenem Arbeitslohn, per Überweisung zahlbar.
Warum regionale Nähe für Gewährleistung zählt
Eine Gewährleistungsfrist von fünf Jahren ist nur so viel wert, wie der Betrieb in fünf Jahren erreichbar ist. Das ist der praktische Grund, aus dem wir Aufträge auf Passau, den Landkreis Passau und das nahe Niederbayern begrenzen: Wer in Passau eine Fliese nachsetzen oder eine Undichtigkeit prüfen muss, ist in zwanzig Minuten dort. Ein Betrieb, der aus dreihundert Kilometern Entfernung anreisen müsste, findet für eine Zwei-Stunden-Nachbesserung selten einen Termin.
Dazu kommt die Kenntnis der Bausubstanz vor Ort. In der Passauer Altstadt haben wir mit massiven Mauern, Gewölben und Denkmalschutzvorgaben zu tun; in den Neubaugebieten in Salzweg oder Fürstenzell mit ganz anderen Wandaufbauten; in den hochwassernahen Lagen in Ilzstadt und an der Donaulände mit Feuchtigkeit im Sockelbereich. Wer diese Unterschiede kennt, baut sie von Anfang an in die Ausführung ein – das ist wirksamer als jede Nachbesserung.
Wann ein Angebot bindend ist
Ein individuelles, schriftliches Angebot ist regelmäßig ein Antrag im Sinne des § 145 BGB und damit bindend: Der Betrieb ist daran gebunden, solange die genannte Bindefrist läuft; mit Ihrer Annahme kommt der Vertrag zustande. Unverbindlich sind dagegen allgemeine Preisangaben auf einer Website, Preislisten und Kostenspannen – sie sind eine Einladung, ein Angebot einzuholen, kein Antrag. Wer sich absichern will, achtet auf drei Angaben im Angebot: Bindefrist, aufgeschlüsselte Positionen und den Hinweis, was nicht enthalten ist.
Zahlungsmodalitäten
Bei größeren Aufträgen sind 20 bis 30 Prozent Anzahlung üblich und angemessen – etwa für Materialbeschaffung. Weitere Zahlungen erfolgen nach Baufortschritt, die Schlusszahlung nach der Abnahme. Ein Sicherheitseinbehalt für die Mängelbeseitigung ist keine gesetzliche Regel, sondern muss vertraglich vereinbart werden; er begegnet in der Praxis häufig in Höhe von etwa fünf Prozent. Eine solche Vereinbarung halten wir für legitim. Wir verlangen keine Vorkasse über den gesamten Auftrag und bestehen nicht auf Barzahlung; das würde Ihnen auch den Steuervorteil nach § 35a EStG kosten.
Wenn etwas nicht stimmt
Reklamationen bearbeiten wir aus Passau heraus, ohne Zwischenstellen. Sie melden den Punkt über das Formular oder direkt beim Monteur, der bei Ihnen war; wir sehen uns die Sache innerhalb weniger Werktage an. Bei Objekten in der Stadt Passau und im Landkreis Passau ist das eine Frage von Tagen, nicht von Wochen.
Mängel gibt es in jedem Gewerk. Entscheidend ist, was danach passiert. Melden Sie einen Mangel schriftlich – mit Beschreibung, Fotos und einer angemessenen Frist. Wir sehen uns das an und bessern nach. Ist eine Nachbesserung nicht möglich oder unverhältnismäßig, sprechen wir über Minderung. Wir halten die gesetzlichen Fristen ein und weichen ihnen nicht durch Formulierungen im Kleingedruckten aus.
Zahlen Sie die Schlussrechnung nicht vollständig, solange wesentliche Mängel offen sind – das ist Ihr gutes Recht und wird von uns nicht als Affront verstanden. Was wir umgekehrt erwarten: dass Mängel benannt werden, solange sie sich beheben lassen, und nicht erst mit der Zahlungsaufforderung.
Was Gewährleistung konkret bedeutet
Gewährleistung wird häufig mit Garantie verwechselt. Die Unterscheidung ist wichtig, weil nur eine der beiden gesetzlich zusteht. Die Gewährleistung – juristisch: die Haftung für Mängel – ergibt sich aus dem Werkvertragsrecht des BGB und gilt automatisch. Eine Garantie ist eine freiwillige Zusage des Herstellers oder des Betriebs, die über das Gesetz hinausgeht und deren Umfang frei festgelegt werden kann.
Bei Arbeiten bei einem Bauwerk, die für Errichtung, Erneuerung oder Umbau wesentlich sind, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche fünf Jahre ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB); für andere Werkleistungen sind es zwei Jahre. Bei Arbeiten, die nicht als Bauwerksleistung gelten – etwa die Reparatur eines Geräts oder das Aufstellen eines beweglichen Möbelstücks – sind es zwei Jahre. Entscheidend ist also nicht, wie groß der Auftrag war, sondern ob die Arbeit mit dem Gebäude verbunden ist. Welche Frist für Ihren Auftrag gilt, schreiben wir von uns aus in das Angebot; Sie müssen nicht danach fragen.
Praktisch heißt das: Zeigt sich innerhalb der Frist ein Mangel, der auf unsere Ausführung zurückgeht, beseitigen wir ihn auf unsere Kosten. Zur Beweislast: Vor der Abnahme muss der Betrieb belegen, dass die Leistung mangelfrei ist. Nach der Abnahme kehrt sie sich um – dann muss grundsätzlich der Besteller darlegen und beweisen, dass ein Mangel vorliegt und dass er bereits bei der Abnahme angelegt war. Deshalb ist es wichtig, offene Punkte im Abnahmeprotokoll festzuhalten. Nicht unter die Gewährleistung fällt normaler Verschleiß, und ebenso nicht ein Schaden, der durch eine spätere Veränderung Dritter entstanden ist. Ein Beispiel aus der Praxis: Löst sich eine Fliese im Duschbereich nach zwei Jahren, ist das ein Fall für die Gewährleistung. Ist die Silikonfuge nach zwei Jahren dunkel geworden, ist das Wartung – Fugen sind ein Verschleißteil, das regelmäßig erneuert wird.
Damit im Streitfall überhaupt etwas nachweisbar ist, dokumentieren wir kritische Bauschritte mit Fotos: die Abdichtung im Bad vor dem Verfliesen, die Leitungsführung vor dem Verputzen, die Aufbauschichten unter einer Pflasterfläche. Diese Aufnahmen bekommen Sie mit der Rechnung. Sie helfen nicht nur bei Mängeln, sondern auch jedem Handwerker, der Jahre später an derselben Stelle arbeitet.
Woran Sie jeden Betrieb prüfen sollten
Auch uns. Die Checkliste im Magazin – Seriösen Handwerker erkennen: 10 Merkmale – gilt unverändert: vollständiges Impressum, Eintragung in der Handwerksrolle bei zulassungspflichtigen Gewerken, schriftliches Angebot mit Einzelpositionen, Referenzen in der Nähe, angemessene Anzahlung, keine Barzahlungspflicht, Rechnung mit ausgewiesenem Arbeitslohn. Ein Betrieb, der auf diese Fragen gereizt reagiert, wird auf Mängelrügen nicht besser reagieren.
Fragen zu Qualität und Gewährleistung
Wie lange gilt die Gewährleistung?
Für Arbeiten bei einem Bauwerk beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche nach § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB fünf Jahre. Entscheidend ist, dass die Leistung für Errichtung, Erneuerung oder Umbau des Bauwerks von wesentlicher Bedeutung ist – nicht allein, ob etwas fest verbunden ist. Für andere Werkleistungen gelten in der Regel zwei Jahre. Wird die VOB/B wirksam einbezogen, sind kürzere Fristen möglich. Die jeweils geltende Frist steht in unserem Angebot.
Was passiert bei einem Mangel?
Melden Sie ihn schriftlich mit Beschreibung, Fotos und angemessener Frist. Wir sehen ihn uns an und bessern nach. Ist das nicht möglich oder unverhältnismäßig, sprechen wir über Minderung.
Wie hoch ist die Anzahlung?
Bei größeren Aufträgen 20 bis 30 Prozent für Materialbeschaffung, weitere Zahlungen nach Baufortschritt, Schlusszahlung nach Abnahme. Einen Einbehalt von fünf Prozent für die Mängelbeseitigung akzeptieren wir.
Kann ich Referenzen sehen?
Ja, auf Anfrage nennen wir Referenzobjekte in vergleichbarer Größe in der Region. Bei Spezialthemen – Denkmalschutz in der Altstadt, Hangsicherung, barrierefreier Umbau – ist das besonders sinnvoll.
Gibt es Bewertungen von Kunden?
Eine öffentliche Sternebewertung zeigen wir bewusst nicht an – die Fallzahlen sind bei einem regionalen Betrieb zu klein für belastbare Aussagen. Referenzen nennen wir auf Anfrage.
Was, wenn der Termin nicht gehalten wird?
Dann sagen wir das rechtzeitig und nennen einen neuen. Wetter, Lieferzeiten und Vorgewerke lassen sich nicht immer steuern – die Information darüber schon. Terminzusagen geben wir als Zeitfenster, nicht als vage Aussicht.
Arbeiten Sie mit Subunternehmern?
Bei Spezialleistungen binden wir feste Partnerbetriebe aus der Region ein – keine wechselnden Subunternehmer. Wer später Vertragspartner wird, steht erst mit der Übernahme durch den Fachbetrieb fest.
Jetzt vormerken
Beschreiben Sie kurz, was gemacht werden soll. Wir merken Ihre Anfrage vor und melden uns, sobald die Website startet. Anfragen laufen ausschließlich über das Formular.

